DATENSCHUTZ

Seit Mai 2018 ist die EU-weite Datenschutzgrundverordnung in Kraft.

Zum Schutz vor Missbrauch oder Fehlleitung von personenbezogenen Daten müssen sich auch Ärzte und ihre Mitarbeiter in den Ordinationen als Datenverarbeiter an diese Verordnung halten.

Daraus ergeben sich einige Maßnahmen:

  • keine Befundbesprechungen oder ärztliche Beratungen per e-mail  
  • keine Befundübermittlung oder Übermittlung von Krankmeldungen per e-mail 
  • keine Mitgabe von Rezepten, Krankmeldungen oder Befunden an Drittpersonen, die keine E-Card oder eine Vollmacht als Zeichen des Einverständnisses des Betroffenen vorweisen können
  • keine Faxe an Arbeitgeber

Ich bitte um Verständnis dafür, dass es sich dabei um keine "Schikanen" unsererseits handelt, sondern dem Schutz Ihrer persönlichen Daten dient!

Ich als Ihre Ärztin und das Ordinationspersonal dürfen Ihre persönlichen Daten nur an Sie selbst, an nachweisbar von Ihnen beauftragte Personen (Vollmacht und /oder E-Card), an Ihre Krankenkasse, an das Labor zur Analyse Ihrer Laborwerte  und ggf. auch an andere behandelnde Ärzte oder Krankenanstalten weitergeben.